Geldwäscheprävention: Worauf Unternehmen jetzt achten müssen

Deutschland – ein Geldwäsche-Paradies?! Tatsächlich ist das so. Jährlich werden hierzulande rund 100 Milliarden schmutziges Geld gewaschen, so eine Studie des Bundesfinanzministeriums. Das Geld stammt zumeist aus schweren Straftaten wie Drogenhandel oder organisierter Kriminalität. Deutschland ist beliebt bei internationalen Geldwäschern – so nutzt zum Beispiel die Mafia regelmäßig deutsche Unternehmen aus, um kriminell erwirtschaftetes Vermögen zu waschen.

Geldwäsche schleust kriminell erwirtschaftetes Vermögen in den legalen Geldkreislauf

Was bedeutet der Begriff Geldwäsche eigentlich? Um Vermögen aus strafbaren Geschäften zu sichern, versuchen Kriminelle, diese Vermögenswerte legal erscheinen zu lassen. Hierzu tätigen sie Investitionen, mit denen illegal erworbene Gewinne aus schweren Straftaten in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeführt werden. So soll die illegale Herkunft des Vermögens nicht mehr nachvollzogen werden können. Durch den Weiterverkauf wird aus dem schmutzigen Geld dann sauberes.Screenshot WEKA Compliance E-Learning

(Screenshot aus der neuen WEKA E-Learning Compliance-Reihe. Mehr Informationen finden Sie hier.)

Beispiele:

Ein Drogenhändler kauft bei einem (nichts ahnenden) Juwelier Schmuck mit Bargeld aus seinen Geschäften.

Ein Clan-Boss kauft eine Immobilie und bezahlt die hohe Geldsumme in bar. Anschließend lässt er von einem Handwerksunternehmen umfangreiche Renovierungsmaßnahmen durchführen, die ebenfalls bar bezahlt werden. Im Anschluss wird die Immobilie verkauft und das Geld, das dieses Mal per Überweisung gezahlt wird, ist gewaschen.

Wussten Sie eigentlich, dass …

…der Begriff Geldwäsche auf den legendären Gangster Al Capone zurückgeht? Er hat das Geld, das er durch seine Verbrechen illegal erworben hatte, in Waschsalons investiert, um die wahre Herkunft seines Vermögens zu verschleiern.

Geldwäscher zahlen gerne bar

Doch warum nutzen Geldwäscher gerade deutsche Unternehmen für ihre Machenschaften aus? Ein Grund hierfür: In Deutschland gibt es keine Bargeld-Obergrenze. Kriminelle benutzen vorzugsweise Bargeld, um illegal erworbenes Vermögen in den Wirtschaftskreislauf einzuschleusen. Denn sobald das Geld über Bankkonten fließt, wird es nachvollziehbar. Besonders gerne werden hochpreisige Güter wie Immobilien, Automobile oder auch Edelmetalle von Geldwäschern bar bezahlt. Hingegen existieren in anderen europäischen Ländern bereits Bargeld-Obergrenzen: In Spanien können maximal 2.500 € bar bezahlt werden, in Italien sogar nur 1.000 €.

Erst kürzlich forderte EU-Finanzmarktkommissarin Mairead McGuinness eine EU-weite Bargeld-Obergrenze von 10.000 €. Diese Vorschrift soll Teil eines Pakets an Gesetzesvorschlägen gegen Geldwäsche sein, welches die Kommission im Juli 2021 vorstellen will.

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Das Geldwäschegesetz soll Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bekämpfen

Soweit die Pläne der EU-Kommission. Und wie sieht es auf nationaler Ebene aus? Um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung entgegenzuwirken, gibt es das neue Geldwäschegesetz, das zum ersten Januar 2020 in Deutschland in Kraft getreten ist. Im September 2020 wurde es durch weitere Sorgfaltspflichten, mehr Verpflichtete und ein öffentlich einsehbares Transparenzregister erweitert. Schlagzeilen gemacht hat das neue Geldwäschegesetz vor allem wegen der umstrittenen Bon-Pflicht. Dass sich in diesem Gesetz aber auch weitreichende Pflichten für Unternehmen finden, ging dabei eher unter. Bei vielen Betroffenen könnte das zu Problemen führen, weil sie noch gar nichts von ihren neuen Pflichten wissen. Und so halten sich viele Irrtümer rund um das Thema Geldwäsche hartnäckig:

  • „Als regional tätiges Unternehmen sind wir weit weg von Geldwäsche“
  • „Wir führen keine Bargeldgeschäfte durch, deshalb besteht hier kein Risiko“
  • „Wir kennen unsere Kunden – Geldwäsche schließen wir aus.“

Aber: Zur Geldwäsche nutzen Kriminellen Unternehmen verschiedenster Branchen. So gut wie kein Unternehmen, bei dem Kriminelle ihr Geld waschen, weiß überhaupt, dass es für kriminelle Zwecke missbraucht wird. Und nicht nur durch hohe Bargeldeinzahlungen wird Geldwäsche betrieben. Kriminelle lassen sich immer neue Tricks einfallen, um Einkünfte aus Straftaten und illegalen Geschäften in den legalen Geldkreislauf zu bringen.

Ein typisches Beispiel ist eine sehr große Bestellung, auf die eine hohe Anzahlung mit schmutzigem Geld geleistet wird. Wird die Bestellung im Anschluss storniert und der Betrag zurücküberwiesen, ist das Geld gewaschen. Auch Kryptowährungen wie Bitcoin werden gerne verwendet, um die Herkunft illegaler Vermögenswerte aus, zum Beispiel aus Cyber-Attacken, zu verschleiern, da der Handel mit ihnen (noch) weitgehend anonym möglich ist. Eine weitere Taktik ist das so genannte Smurfing oder Structuring, bei dem ein großer Geldbetrag auf mehrere kleinere Beträge aufgeteilt wird, um bestimmte Schwellenwerte zu umgehen.

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Aufgaben verpflichteter Unternehmen

Unternehmen, die das Geldwäschegesetz beachten müssen, werden „Verpflichtete“ genannt. Hierzu zählen große Teile der Wirtschaft, neben Banken und Versicherungen auch alle Unternehmen, die mit Gütern handeln. Halten sich Verpflichtete nicht an das GwG, kann das schwerwiegende Folgen haben. Je nach Schwere des Verstoßes können Bußgelder von bis zu fünf Millionen Euro oder 10 Prozent des Vorjahresumsatzes betragen. Auch gegen einzelne Mitarbeiter können hohe Bußgelder verhängt werden, wenn sie gegen bestimmte Pflichten des GwG verstoßen. Neben Bußgeldern und wirtschaftlichen Schäden droht auch ein Imageverlust. Verstöße gegen das Geldwäschegesetz können von den Aufsichtsbehörden online veröffentlicht werden: Die Betroffenen werden im Internet an den Pranger gestellt.

Verpflichtete Unternehmen haben verschiedene Aufgaben, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Ihre Pflichten stützen sich auf drei Säulen:
1. Risikomanagement

Es muss im Hinblick auf Art und Umfang der eigenen Geschäftstätigkeit angemessen sein. Dabei sollten sich Unternehmen an den jeweiligen Gefahren, die von ihren Geschäften ausgehen (z.B. sehr viel Bargeschäfte, hochpreisige Produkte) orientieren. Aus der Risikoanalyse werden dann interne Sicherungsmaßnahmen abgeleitet. Das sind organisatorische Maßnahmen, die sicherstellen sollen, dass auf festgestellte Gefahren angemessen reagiert wird. Hierzu zählt auch die regelmäßige Schulung von Mitarbeitern.

2. Sorgfaltspflichten

Zu den Sorgfaltspflichten zählen vor allem die allgemeinen Kundensorgfaltspflichten. Die beste Vorbeugung gegen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung ist die gute Kenntnis der eigenen Kunden und ihrer Verhältnisse. Daher fordert das GwG, dass Unternehmen wissen, mit wem sie Geschäfte machen.

Bild_Geldwäsche_sorgfaltDas sogenannte Know-your-Customer-Prinzip (Kenne deinen Kunden) erleichtert die Aufdeckung von ungewöhnlichen Geschäften. Unter die allgemeinen Kundensorgfaltspflichten fallen eine Reihe von Maßnahmen, wie etwa die Identifizierung des Geschäftspartners und die Ermittlung des sog. wirtschaftlich Berechtigten. Dies soll davor schützen, dass Geld mithilfe von Strohmännern gewaschen wird. Dafür wurde 2017 das Transparenzregister ins Leben gerufen, das für Unternehmen die wirtschaftlich Berechtigten ausweisen soll. Über die allgemeinen Sorgfaltspflichten hinaus müssen Mitarbeiter zusätzliche Maßnahmen ergreifen, wenn ein erhöhtes Risiko für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung besteht. Solche Risikofaktoren bestehen etwa, wenn der Vertragspartner eine politisch exponierte Person (PeP) ist oder Hochrisikoländer involviert sind.

3. Verdachtsmeldungen

Wenn Mitarbeiter verdächtige Vorgänge bemerken, die auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung hindeuten, müssen sie dies melden. Der richtige Anlaufpunkt für so eine Meldung ist die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (sog. FIU – Financial Intelligence Unit). Die Meldung erfolgt in elektronischer Form über die IT-Anwendung „goAML“. Wichtig ist hierbei: Es muss keine Gewissheit darüber bestehen, dass es sich bei dem vorliegenden Fall tatsächlich um Geldwäsche handelt oder ein Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung besteht. In Zweifelsfällen sollte eine Meldung erfolgen.

Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist nicht nur ein Thema für Vorstände und Geldwäschebeauftragte. Grundsätzlich muss jeder Mitarbeiter hierfür sensibilisiert werden. Denn im Einzelfall ist ein Geldwäscheversuch nur schwer zu erkennen und zu bewerten, vor allem, wenn Mitarbeiter nicht über ausreichendes Wissen verfügen.

Unser Angebot

Das E-Learning Geldwäscheprävention aus der Compliance-Reihe von WEKA Digitales Lernen hilft, Mitarbeiter für Verdachtsfälle zu sensibilisieren und über mögliche Tricks der Betrüger aufzuklären. Animierte Kurzvideos und Praxishilfen für den Arbeitsalltag unterstützen beim Transfer des Gelernten und sichern einen nachhaltigen Lernerfolg. In der Konsequenz schützen aufmerksame Mitarbeiter, die wissen, was im Ernstfall zu tun ist, Ihr Unternehmen davor, ungewollt zum Helfer für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu werden. Mehr Informationen unter www.weka-elearning.de/betriebliche-unterweisungen/compliance.

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